Blumen ZÜNDORF

 

 

" Grüne, blühende und gepflegte Grabstätten für Jahrzente "

Hinweise für den Abschluß von Dauergrabpflege - Verträgen

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Der Abschluß eines Dauergrabpflege - Vertrages bietet Ihnen die Möglichkeit, die Pflege einer Grabstätte unserem Fachbetrieb für einen längeren Zeitraum zu übertragen. So besteht die Gewähr, daß die Grabstätte sachkundig und gärtnerisch angelegt, ständig gepflegt und je nach Jahreszeit wechselnd bepflanzt wird. Schöne und gut gepflegte Grabstätten werden so für Jahrzehnte gesichert.

In der Kostenaufstellung zum Vertrag bestimmt der Auftraggeber den Umfang der Leistungen.

Zum Beispiel:

" die Anlage der gärtnerischen Fläche der Grabstätte "

" die ständige gärtnerische Pflege (auch Steinabdeckung) "

" die Saisonbepflanzung entsprechend der Jahreszeit "

" die Lieferung von frischen Blumen, Kränzen, gesteckten und gepflanzten Schalen zu Gedenktagen "

" Grabsteinreinigung (auch Steinabdeckung) usw. "

Nach unserer jahrelangen Erfahrung ist es erforderlich, dass nach 5 Jahren eine Überholung und nach 10 Jahren eine Erneuerung der gärtnerischen Grabanlage erfolgt. Diese Leistungen werden in der Kostenaufstellung schriftlich unter Sonderkosten vereinbart um die Voraussetzung für einen optimalen Zustand der Grabstätte zu gewährleisten.

Der Dauergrabpflege - Vertrag wird wirksam wenn:

eine schriftliche Vereinbarung (Vertrag und Kostenaufstellung) zwischen Auftraggeber und unserem Fachbetrieb von mindestens 5 Jahren getroffen wurde, und der im Vertrag festvereinbarte Betrag gezahlt worden ist. Der Dauergrabpflege - Vertrag sieht keine Kündigung vor.                        Vor Abschluß eines Dauergrabpflege - Vertrages sollte eine Beratung von unserer Seite in Anspruch genommen werden. Wir unterbreiten Ihnen gerne unsere Vorschläge und Kostenrechnung.

Blumen Zündorf  |  info@blumen-zuendorf.de